
Seit 2018 ist die DSGVO in Kraft – und seither ist das Thema ein Dauerbrenner. Viele Agenturen und Datenschutzberater nutzen es gezielt, um Ängste zu schüren. Doch wie oft kommt es wirklich zu Abmahnungen?
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Ab 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen nutzbar zu machen. Viele Agenturen nutzen jedoch Panikmache, um unnötige Dienstleistungen zu verkaufen.
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Nein. Nur wenn Tracking- oder Marketing-Cookies verwendet werden. Viele Websites mit rein funktionalen Cookies benötigen keinen Banner.
Es gab Abmahnwellen, viele Gerichte haben diese aber als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Lokales Hosten der Fonts ist die einfache Lösung.
Das Barrierefreiheitsgesetz gilt ab 2025 und betrifft vor allem Unternehmen bestimmter Branchen und öffentliche Stellen – nicht jede private Website.
Wichtige Punkte: gute Farbkontraste, klare Texte, Tastatur-Navigation, Alt-Texte für Bilder und Untertitel für Videos. Viele Maßnahmen verbessern auch SEO.
Nein. Viele DSGVO-Anforderungen lassen sich mit einfachen Tools umsetzen. Beratungen sind erst bei großen Unternehmen oder komplexen Modellen nötig.
Mit klaren Texten, guter Tastatur-Bedienbarkeit, Alt-Texten und flexiblen Schriftgrößen. Viele Maßnahmen sind schnell und kostengünstig umsetzbar.
Weil Unsicherheit ein lukratives Geschäft ist. Viele verkaufen unnötige Cookie-Banner oder teure Beratungen, obwohl vieles einfacher lösbar ist.